Informationen zu Masterarbeiten

Informationen zur Masterarbeit im Fachbereich Materialwissenschaft.

Sehr geehrte Studierende,

Die Masterarbeit ist Bestandteil des Master-Studiengangs Materialwissenschaft und ermöglicht Ihnen ein wissenschaftliches Projekt eigenverantwortlich durchzuführen. Die Masterarbeit soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Zeitfrist eine Aufgabenstellung aus dem Bereich Materialwissenschaft selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Sie wird in der Regel an einem der Lehrstühle des Instituts für Materialwissenschaft oder des Instituts für Polymerchemie angefertigt.

Das Thema der Arbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn mindestens 50 Leistungspunkte erworben wurden. Dies muss bei der Ausgabe des Themas der Masterarbeit beim jeweiligen Lehrstuhl nachgewiesen werden. Das Thema der Masterarbeit wird vom Hauptberichter (in der Regel ein habilitiertes Mitglied des Lehrkörpers des Instituts für Materialwissenschaft oder des Instituts Polymerchemie) ausgegeben. Mögliche Themenbereiche sind auf den Webseiten der Lehrstühle angegeben (oder Sie setzen sich mit den Lehrstuhlmitarbeitern in Verbindung). Vor Beginn der Arbeit ist die Masterarbeit in jedem Fall beim Prüfungsamt (Anmeldeformular) und beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (z. Zt. Prof. Bill) anzumelden. Für letzteres ist ein Formular im Sekretariat des jeweiligen Hauptberichters erhältlich.

Die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit beträgt zwölf Monate im Gegenwert von 30 Leistungspunkten (dies entspricht 6 Monate einer ganztägigen Bearbeitung).

Die Masterarbeit wird von 2 Prüfern bewertet (Hauptberichter u. Mitberichter). Hierfür kommen nach der Prüfungsordnung  in der Regel folgende Personen in Betracht:

Prof. Bill, Prof. Buchmeiser, Prof. Clemens, Prof. Grabowski, Prof. Ludwigs, Dr. Zotov,  Prof. Schmitz.

Zusätzzich kommen alle Professoren, welche als Modulverantwortliche im Bereich Specialization Subject, ein Modul anbieten, als Hauptberichter infrage.

Externe Durchführung der Masterarbeit

Die Masterarbeit kann an anderen Instituten oder in seltenen Fällen auch in der Industrie angefertigt werden, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Der Hauptberichter (siehe oben) muss das Thema vergeben.

  • Ein Teil der Arbeit muss am Institut für Materialwissenschaft oder am Institut für Polymerchemie gemacht werden.

  • Wer sich erst eine „externe“ Arbeit sucht, sollte davon ausgehen, dass nur Themen im Forschungsbereich des gewünschten Hauptberichters eine Chance haben.

  • Der Studierende muss im Falle einer geplanten externen Durchführung der Masterarbeit frühzeitig den Kontakt zu einem Hauptberichter herstellen und mit diesem die Durchführung der Arbeit absprechen.

Prof. Dr. Guido Schmitz (Studiendekan)
März 2018
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