Zulassung zum Masterstudium Materialwissenschaft

Informationen zur Zulassungsordnung für Studieninteressierte des Masters Materialwissenschaft.

Liebe Studierende, 
der Übergang vom Bachelorstudium zum Masterstudium wird durch die Zulassungsordnung zum Masterstudium geregelt. Die Zulassungsordnung ist auf der Website des Studiengangs veröffentlicht.

Die Zulassungsordnung regelt das Zulassungsverfahren, gemäß dem Punkte für die Master-Bewerber vergeben werden. Maximal können 100 Punkte in diesem Verfahren erzielt werden. Für die direkte Zulassung in das Masterstudium sind mindestens 81 Punkte erforderlich. Zwischen 65 und (inkl.) 80 Punkten haben die Bewerber über ein Interview die Chance, in den Master aufgenommen zu werden. Sollten weniger als 65 Punkte erzielt werden, ist eine Aufnahme in das Masterstudium nicht möglich.

Die Gesamtpunktzahl im Zulassungsverfahren setzt sich aus 2 Teilen zusammen: 

1.      Für jede Zehntelnote, die der Bachelorabschluss besser ist als 3.0 (es betrifft hier einen gewichteten Mittelwert aller Leistungen im Bachelorteil des Studiengangs) erhält die Bewerberin/der Bewerber 1 Punkt (max. 20 Punkte bei einer 1.0; min. 1 Punkt bei einer 2.9).

2.      Die inhaltliche Übereinstimmung des Bachelorabschlusses der Bewerberin/des Bewerbers und des Bachelor Materialwissenschaft in Stuttgart wird mit maximal 80 Punkten bewertet. Bewerber aus dem Bachelorstudiengang Materialwissenschaft in Stuttgart erhalten sowieso die maximale Punktezahl von 80. 


Ein Studierender der Materialwissenschaft aus Stuttgart erhält somit, bei einer Bachelornote besser als 3.0 einen direkten Zugang zum Masterstudiengang Materialwissenschaft.

Bewerbungen für die Zulassung zum Master Materialwissenschaft müssen für das Wintersemester 2017/2018 bis zum 15. Juli 2017 (Bewerbungsfrist für das Wintersemester) und für das Sommersemester 2018 bis zum 15. Januar 2018 (Bewerbungsfrist für das Sommersemester) bei der Universität eingereicht werden (Bewerbung).

Für Bewerber, welche ihren Bachelorstudiengang zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist noch nicht abgeschlossen haben (dies wird für die Mehrzahl der Bewerber gelten), besteht die Möglichkeit einer bedingten Zulassung. Für eine bedingte Zulassung können sich Studierende bewerben, die in einem Bachelorstudiengang eingeschrieben sind und bis zur Bewerbungsfrist mindestens 110 Leistungspunkte im Bachelor erworben haben. Der Zulassungsausschuss führt anhand der abgeschlossenen Modulprüfungen (im Umfang von mindestens 110 Leistungspunkten) das Zulassungsverfahren durch. Erfüllt die Bewerberin/der Bewerber o.g. Zulassungskriterium wird eine bedingte Zulassung zum Masterstudiengang erteilt. Diese bedingte Zulassung steht unter dem Vorbehalt, dass der Bachelorabschluss innerhalb von 3 auf den Bewerbungstermin folgenden Semestern erfolgreich abgeschlossen werden muss. Sollte diese Bedingung nicht erfüllt werden, erlischt die Zulassung. 

Da der Master Materialwissenschaft in englischer Sprache angeboten wird müssen die Bewerber eine Mindestsprachkompetenz in Englisch nachweisen. In der Zulassungsordnung wird diese Mindestkompetenz wie folgt definiert:

Geeignet ist wer, ausreichende englische Sprachkenntnisse für das Fachstudium nachgewiesen hat (fortgeschrittene Englischkenntnisse auf Niveaustufe C1; TOEFL PBT: 550 Punkte; TOEFL CBT 213 Punkte; TOEFL iBT 80 Punkte; IELTS mind. Band 6.0; Cambridge ESOL CAE/CPE; für deutsche Schulabsolventen genügt der Nachweis von fünf Jahren Englischunterricht in Sekundarstufe I und II, mit einer Schulnote von mindestens 3,5 in den letzten beiden Jahren; für Absolventen von englischsprachigen Bachelor-Studiengängen genügt ein Zertifikat der Universität.

Für Bachelorstudenten Materialwissenschaft wird empfohlen das Gratisangebot der Universität Stuttgart „Englisch für Materialwissenschaftler“ zu absolvieren.


Bitte fügen Sie daher Ihren Bewerbungsunterlagen Schulzeugnisse bei, welche die Mindestanforderungen in der englischen Sprache bestätigen.

Vorsitzender des Prüfungsausschusses und Studiendekan
November 2016

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Pfaffenwaldring 55, 70569 Stuttgart

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